Glücksspiel-Sperren: Gericht stärkt Rechte von Internetanbietern
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Internetvermittler ohne eigene Netzinfrastruktur Glücksspielseiten nicht sperren müssen. Dies ist ein Rückschlag für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GLG) im Kampf gegen illegale Online-Glücksspiele.
Urteil gegen die Glücksspielbehörde
Die GLG hatte einem Provider, vermutlich 1&1, im Oktober 2022 auferlegt, Webseiten von Firmen aus Malta zu sperren, die in Deutschland illegale Glücksspiele anbieten. Der Provider klagte dagegen und argumentierte, er sei lediglich ein Reseller, der Vorleistungen von Telekommunikationsnetzbetreibern an Endkunden weitergibt.
Paragraph 8 TMG als Knackpunkt
Das Gericht stützte sich auf Paragraph 9 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) von 2021, der auf Paragraph 8 des Telemediengesetzes (TMG) verweist. Demnach sind Diensteanbieter nicht für fremde Informationen verantwortlich, die sie übermitteln, solange sie die Übermittlung nicht veranlassen oder die Adressaten nicht auswählen.
Da der Provider die Glücksspielinhalte weder veranlasst noch auswählt, greift diese Haftungsprivilegierung. Das Gericht betonte, dass die zwischenzeitliche Aufhebung des TMG nichts an der Anwendbarkeit des früheren Haftungsregimes ändert, da sich die Verweisung auf die bei Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags geltende Fassung von Paragraph 8 TMG bezieht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. März 2025 eine wichtige Entscheidung für Anbieter von Online-Glücksspiel getroffen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung von Glücksspielen im Internet und die Verantwortlichkeiten von Internetzugangsanbietern.
Kernpunkte des Urteils
Das Gericht entschied, dass Internetzugangsvermittler ohne eigene Netzinfrastruktur nicht verpflichtet werden können, den Zugang zu Internetseiten mit illegalen Glücksspielangeboten zu sperren. Diese Entscheidung basiert auf dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 (GlüStV) in Verbindung mit § 8 des Telemediengesetzes (TMG).
Hintergrund des Falls
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GLG) hatte im Oktober 2022 einem Internetprovider auferlegt, Webseiten bestimmter maltesischer Firmen zu sperren, die in Deutschland illegale Glücksspiele anboten. Der betroffene Provider, vermutlich das Unternehmen 1&1, klagte gegen diese Anordnung mit der Begründung, er sei lediglich ein Reseller ohne eigene Netzinfrastruktur.
Auswirkungen des Urteils
Diese Entscheidung stellt einen juristischen Rückschlag für die GLG im Kampf gegen illegale Online-Glücksspiele dar. Sie begrenzt die Möglichkeiten der Behörde, gegen solche Angebote vorzugehen, indem sie die Verantwortlichkeit von Internetzugangsanbietern ohne eigene Netzinfrastruktur einschränkt.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil im Kontext früherer Entscheidungen zum Online-Glücksspiel steht. Bereits 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Verbot von Online-Casinos und Online-Poker nicht gegen Verfassungs- und Unionsrecht verstößt. Damals wurde die unterschiedliche Behandlung verschiedener Glücksspielformen im Internet als sachlich gerechtfertigt angesehen.
Quelle: www.heise.de